Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Vermarkterin / Immobilien-Vermarkter mit eidgenössischem Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Vermarkterin / Immobilien-Vermarkter mit eidgenössischem Fachausweis?
Für die Berufsprüfung Immobilien-Vermarkterin / Immobilien-Vermarkter mit eidgenössischem Fachausweis gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- mindestens 3-jährige berufliche Grundbildung, Maturitätszeugnis, vom Bund anerkanntes Handelsdiplom, Abschluss einer höheren Fachschule, einer Berufsprüfung, einer höheren Fachprüfung, einer Hochschule oder gleichwertiger Ausweis
- mindestens 3 Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Ausbildung
oder
- 5 Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft, davon mindestens 2 Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
sowie
- keine Eintragungen im Strafregister, die dem Prüfungszweck widersprechen