Welche Zulassungsbestimmungen gelten für die Weiterbildung zum Energieberater Gebäude / zur Energieberaterin Gebäude (BP)?

Welche Zulassungsbestimmungen gelten für die Weiterbildung zum Energieberater Gebäude / zur Energieberaterin Gebäude (BP)?

Die Schulen bestimmen selbst, unter welchen Bedingungen sie Interessierte zur Weiterbildung zulassen.

Die Bestimmungen über die Zulassung zur Berufsprüfung sind hingegen offiziell geregelt: Für die Zulassung zur  Berufsprüfung «Energieberater Gebäude mit eidg. Fachausweis» / «Energieberaterin Gebäude mit eidg. Fachausweis» brauchst du:

  • EFZ der Baubranche; nach dem EFZ musst du zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens sieben Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik oder Gebäudehülle nachweisen, davon mindestens drei Jahre mit Führungserfahrung und/oder Kundenberatung

oder

  • EFZ einer anderen Branche; nach dem EFZ musst du zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik oder Gebäudehülle nachweisen, davon mindestens drei Jahre mit Führungserfahrung und/oder Kundenberatung

oder

  • als Inhaber/in von fachverwandten Abschlüssen der höheren Berufsbildung oder Hochschulabschlüssen musst du nur drei Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik oder Gebäudehülle, aber keine Führungs- oder Kundenberatungserfahrung nachweisen.

und

  • die geforderten Modulabschlüsse bzw. Gleichwertig­keits­bestätigungen

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: