Welche Voraussetzungen muss ich für die einzelnen Ausbildungen zum Immobilien-Bewerter erfüllen?

Welche Voraussetzungen muss ich für die einzelnen Ausbildungen zum Immobilien-Bewerter erfüllen?

Die Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Immobilienbewertersind je nach Lehrgang und Abschluss unterschiedlich. So steht beispielsweise der Zertifikatslehrgang zum/zur Sachbearbeiter/in Immobilien-Bewertung allen offen, die Interesse an der Immobilienbewertung haben und möglichst über finanzmathematische Grundkenntnisse verfügen. Für Berufsprüfungen und Nachdiplomlehrgänge wie Certificate of Advanced Studies (CAS) gelten etwas strengere Zulassungsbedingungen. Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang  zum/zur Immobilien-Bewerter/in (BP) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II, ein Abschluss einer höheren Fachschule, ein eidgenössischer Fachausweis, ein eidgenössisches Diplom oder ein Hochschulabschluss. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft, davon mindestens zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Personen, die über keinen dieser Abschlüsse verfügen, müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft (davon zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein) nachweisen.

Die Zulassungsbedingungen für ein CAS oder DAS setzen ebenfalls einen Abschluss auf Tertiärstufe sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Immobilienbranche voraus. Für einen MAS ist ein Hochschulabschluss erforderlich. In beschränktem Umfang können aber auch Interessierte ohne höhere Berufsbildung an diesen Weiterbildungen (CAS, DAS) teilnehmen, sofern sie über eine Berufslehre oder Maturität verfügen, mindestens 30 Jahre alt sind und eine zweijährige qualifizierte Berufstätigkeit nachweisen können. Die Anforderungen sind je nach Hochschule unterschiedlich, so dass die genauen Zulassungsbedingungen für eine Weiterbildung zum Immobilienschätzer immer mit der jeweiligen Bildungsinstitution abgeklärt werden müssen.

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