Welche Voraussetzung ist bei Prüfungsantritt Berufsprüfung Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung erforderlich?
Welche Voraussetzung ist bei Prüfungsantritt Berufsprüfung Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung erforderlich?
Für die Prüfungsantritt Berufsprüfung Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Abschluss der beruflichen Grundbildung als Fachfrau/Fachmann Bewegungs- und Gesundheitsförderung und Berufspraxis: mind. 3500 Lernstunden in mind. 2 bis max. 5 Jahren in der Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining; in der Fachrichtung Körper- und Bewegungserziehung sind 500 Lektionen unter Anleitung erforderlich.
oder
- Abschluss einer anderen beruflichen Grundbildung auf Stufe EFZ oder gymnasiale Maturität und Berufspraxis: mind. 5000 Stunden in mind. 2,5 bis max. 5 Jahren in der Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining; in der Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung sind 750 Stunden geleitete Unterrichtseinheiten erforderlich.
und
- Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
- zum Zeitpunkt der Prüfung gültiger BLS (CPR)-Ausweis
Die OdA Bewegung und Gesundheit oder der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband informieren über die Details der Prüfungszulassung.