Brauche ich für die BP Köchin Spitalgastronomie bereits Erfahrung in einer Spitalküche?
Brauche ich für die BP Köchin Spitalgastronomie bereits Erfahrung in einer Spitalküche?
Um für die Berufsprüfung als Koch Spitalgastronomie / Köchin Spitalgastronomie respektive Chefkoch / Chefköchin mit eidg. Fachausweis zugelassen zu werden, ist Erfahrung in der Spitalgastronomie nicht zwingend erforderlich. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung nach einer Berufslehre EFZ als Koch / Köchin können auch in einer Küche der Heimgastronomie oder der Gemeinschaftsgastronomie erfolgt sein, der Systemgastronomie, der Restauration, der Hotellerie, der Handelsgastronomie oder des Caterings.