Wer kann ein 10. Schuljahr machen? Werde ich überhaupt zugelassen?

Die Zulassungsbedingungen und Anforderungen der öffentlichen und privaten Angebote sind sehr unterschiedlich.

Bei den kantonal organisierten Angeboten sind deine Noten für die Zulassung zum allgemein ausgerichteten 10. Schuljahr egal. Nicht egal ist hingegen dein früheres Verhalten in der Schule. Wenn du die obligatorischen neun Schuljahre zwar absolviert, aber viel gefehlt hast oder oft zu spät gekommen bist, wirst du vielleicht nicht zugelassen. Trotzdem kannst du dein Bewerbungsdossier einreichen. Dann wird dein Fall geprüft. Bei der Bewerbung musst du an vielen Orten auch nachweisen, dass du dich um Lehrstellen bemüht, aber keine bekommen hast.

Die Zulassungsbedingungen für die nicht-öffentlichen Angebote sind weniger streng. Konkrete Informationen dazu erhältst du von den Anbietern selbst.

  • Für einige Angebote zum 10. Schuljahr gelten zusätzliche Bedingungen:
  • Für gewisse Berufsrichtungen brauchst du in bestimmten Fächern eine Mindestnote. Beispielsweise wird für das 10. Schuljahr mit KV-Ausrichtung manchmal ein Sek-Abschluss mit Notendurchschnitt 5 vorausgesetzt.
  • Für die Zulassung zur Vorbereitung auf eine weiterführende Schule brauchst du einen guten Notendurchschnitt.
  • Für manche Berufsrichtungen musst du bei der Ausbildungsstätte eine Zulassungsprüfung ablegen. Dabei wird getestet, ob du dich für diese Branche eignest. Das ist beispielsweise beim gestalterischen Vorkurs der Fall. Das ist eine Spezialform des 10. Schuljahrs und notwendig für alle, die Media Designer, Goldschmied oder einen anderen gestalterischen Beruf anstreben.
  • Manchmal wirst du auch aufgefordert, Multicheck- oder ein Basic-Check-Resultate vorzulegen. Das sind schweizweit genormte Tests von unabhängigen Anbietern, die belegen, dass du dich für ein bestimmtes Berufsfeld eignest.

 

Zu den Anbietern für 10. Schuljahr und Berufswahljahr