Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium Unternehmensprozesse HF:
Wer zum Studium für Prozesstechniker HF (ehemals Techniker HF Unternehmensprozesse) zugelassen ist bzw. das Zulassungsverfahren entscheiden die Höheren Fachschulen (HF) eigenständig. Aus diesem Grund kann es zwischen den Anbietern zu Unterschieden kommen. Das Zulassungsverfahren wird im Studienreglement der jeweiligen HF festgehalten und reglementiert. Es muss sich nach den entsprechenden rechtlichen Grundlagen richten.*
Für die Zulassung zu einem Studiengang «Unternehmensprozesse HF» gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:
- Lehrabschluss (EFZ) als:
- Anlagenführer / Anlagenführerin
- Automatiker / Automatikerin
- Elektroinstallateur / Elektroinstallateurin
- Logistiker / Logistikerin
- Polymechaniker / Polymechanikerin etc.
Oder
- Lehrabschluss mit EFZ eines anderen Berufs und entsprechende Berufserfahrung
Oder
- Gymnasialer Maturitätsabschluss und entsprechende Berufserfahrung
Oder
- Gleichwertiger Abschluss wie oben aufgeführt und entsprechende Berufserfahrung
Weitere Bedingungen:
- Während der berufsbegleitenden Prozesstechniker HF Ausbildung: mind. 50 %-Anstellung im einschlägigen Bereich.
- Je nach Schule: Aufnahmeprüfung bzw. Eignungsabklärung und/oder der Besuch eines Vorkurses, beispielsweise in Mathematik.
Hinweis: Zum Teil ist es möglich, bereits erbrachte Bildungsleistungen anrechnen zu lassen. Die Schule Ihrer Wahl gibt hier detaillierte Auskunft.
* Die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) richten sich nach Rahmenlehrplänen, die von Bildungsanbietern und Branchenverbänden gemeinsam erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt wurden. Wenn sich die Höheren Fachschulen bei der detaillierten Ausgestaltung ihrer Studienangebote an bestehende Rahmenlehrpläne halten, sind ihre HF-Lehrgänge eidgenössisch anerkannt und führen zu einem geschützten Titel.