Wie werde ich Detailhandelsfachmann EFZ oder Detailhandelsfachfrau EFZ?

Das EFZ im Detailhandel ist einer der Lehrabschlüsse, die nicht nur über eine berufliche Lehre, sondern auch auf dem schulischen Weg erworben werden können.

Für Jugendliche

Jugendliche können eine Lehre machen oder eine private Detailhandelsschule besuchen. Die Ausbildung Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ an einer privaten Detailhandelsschule dauert drei Jahre und besteht aus drei Teilen:

  • 3 Semester Schule, im zweiten und dritten Semester je 2 Praktikumstage pro Woche
  • Dann folgt 1 Jahr Berufspraktikum im Detailhandel.
  • Dann folgt nochmals 1 Semester Schule, das vorwiegend der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung (QV) dient.

Am Ende gehen die Lernenden an die eidgenössische Lehrabschlussprüfung (QV) und erhalten bei Bestehen das eidg. Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ.

Für Erwachsene

Erwachsene haben zwei Möglichkeiten, das EFZ nachzuholen bzw. zu erwerben:

1.       Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV

Erwachsene können an der regulären eidgenössische Lehrabschlussprüfung (QV) teilnehmen und erhalten bei Bestehen das eidg. Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ.

Voraussetzungen zur Prüfungszulassung  als Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ sind:

  • Praktische Berufserfahrung: Erwachsene, die schon mindestens 5 Jahre erwerbstätig sind, davon mindestens 3 Jahre im Detailhandel der angestrebten Branche, können diese Zeit als praktische Berufserfahrung für den Erwerb des EFZ geltend machen
  • Das theoretische Wissen der Berufsfachschule können sie in speziellen Vorbereitungskursen für Erwachsene nachholen oder sich im Selbststudium aneignen.

2.       Validierung von Bildungsleistungen

Erwachsene, welche die verlangte Berufserfahrung mitbringen, haben auch die Möglichkeit, über ein Validierungsverfahren nachzuweisen, dass sie über alle Kompetenzen verfügen, die mit der Lehrabschlussprüfung (QV) Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ geprüft werden. Wenn der Validierung stattgegeben wird, erhalten sie das EFZ ohne Lehrabschlussprüfung (QV).

Über die weiteren Schritte informiert Sie die Berufsberatungsstelle oder das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons. Hier finden Sie die Adressen der Beratungsstellen aller Kantone: http://adressen.sdbb.ch/

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