Über welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die BP Medizinische Praxiskoordinatorin verfügen?

Über welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die BP Medizinische Praxiskoordinatorin verfügen?

AAls angehende Medizinische Praxiskoordinatorin müssen Sie zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung über einen Abschluss als Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ, als gelernte Tiermedizinische/r Praxisassistent/in EFZ oder eine andere gleichwertige Ausbildung auf Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe (mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten für die klinische Richtung) verfügen. Zusätzlich muss eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in allen Tätigkeiten einer Arztpraxis oder in einem vergleichbaren Arbeitsumfeld in der klinischen Richtung gemäss der Verordnung über die berufliche Grundbildung für Medizinische Praxisassistentinnen und Medizinische Praxisassistenten nachgewiesen werden.

Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung sind für beide Richtungen der Nachweis aller erforderlichen Modulabschlüsse bzw. deren Gleichwertigkeitsbestätigung, die fristgerechte Bezahlung der Prüfungsgebühr und der Besuch eines Berufsbildnerkurses.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: