Über welche Vorbildung müssen Teilnehmer der BP zum Sozialbegleiter verfügen?

Über welche Vorbildung müssen Teilnehmer der BP zum Sozialbegleiter verfügen?

Für die Zulassung zur Berufsprüfung (BP) Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin mit eidg. Fachausweis ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden über einen Lehrabschluss als Fachmann / Fachfrau Betreuung EFZ, Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ oder einen anderen gleichwertigen Ausweis im Gesundheits- oder Sozialbereich verfügen sowie im Anschluss mindestens zwei Jahre mit einem mindestens 50%-Pensum in der Begleitung und Betreuung im Sozialbereich gearbeitet haben. Bei einem reduzierten Pensum müssen entsprechend mehr Jahre Berufspraxis vorgewiesen werden. Alternativ kann ein Sekundarstufe II Abschluss mit anschliessend mindestens dreijähriger Berufserfahrung zu mindestens 50% im genannten Bereich als Zulassungsvoraussetzung dienen. Auch hier gilt entsprechende Verlängerung der Berufstätigkeit bei einem niedrigeren Pensum. Bei beiden Varianten muss die Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Prüfungsanmeldung erfolgt sein und zwar mit höchstens 25% dokumentierter Freiwilligenarbeit.

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