Wo sind die Grenzen der Rechtspsychologie?

Wo sind die Grenzen der Rechtspsychologie?

Es gibt auch Grenzen in der Rechtspsychologie. Der Rechtspsychologe ist kein Polizist, kein Jurist, kein Mediziner und kein Psychiater. Er macht daher keine Ermittlungsarbeit, ist weder als Ankläger noch als Verteidiger tätig und darf keine Medikamente verordnen.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: