Rechtspsychologie Ausbildung: Übersicht Schulen und Informationen
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Die Rechtspsychologie - als Teilgebiet der Psychologie - umfasst die Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens. Grob lässt sich die Thematik in die zwei Unterkategorien aufteilen:

  • forensische Psychologie
  • Kriminalpsychologie

Hier finden Sie mögliche Ausbildungen, Weiterbildungen oder Kurse für beide Richtungen.

Tipps und Entscheidungshilfen für die Ausbildungswahl

Rechtspsychologie im Bereich forensische Psychologie bedeutet die Anwendung Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren. Es geht dabei beispielsweise um aussagepsychologische Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Im Bereich Kriminalpsychologie steht die Psychologie der Entstehung, Aufdeckung, Vorhersage und Prävention von Kriminalität im Vordergrund. Aber auch die Behandlung von Straftäter sowie Straftäterinnen muss beurteilt werden.

Der Tätigkeitsbereich von Rechtspsychologen und Rechtspsychologinnen ist vielfältig und kann eine Sachverständigertätigkeit zu verschiedenen gerichtlichen Fragestellung oder eine Tätigkeit im Strafvollzu sowie im Massregelvollzug sowie eine Polizeitätigkeit sein. Zusätzlich ist auch eine Tätigkeit in der Grundlagen-Forschung der Rechtspsychologie und / oder der anwendungsorientierten Forschung denkbar.

Typische Aufgaben in der Rechtspsychologie sind:

  • Erstellung von Gutachten zuhanden von Justiz- und Zivilbehörden im Zusammenhang mit Straftaten und Scheidungen
  • therapeutische Arbeit mit Straffälligen innerhalb und ausserhalb von Institutionen
  • Beratung von Institutionen und Mitarbeitende des Massnahmen- und Strafvollzuges
  • Ausbildung des Personals
  • Forschung betreiben

Für die Ausübung der Tätigkeit als Rechtspsychologen / Rechtspsychologin benötigt man ein Master Universitäre Hochschule. Das heisst ein Psychologiestudium mit entsprechender Vertiefung, Nebenfach Rechtswissenschaft und/oder Psychologiestudium mit anderem Schwerpunkt und entsprechende Weiterbildung nach Studienabschluss. Der angestrebte Titel ist Titel Fachpsychologin/Fachpsychologe FSP für Rechtspsychologie. Natürlich können im Anschluss auch diverse Seminare oder Kurse für die Weiterbildung besucht werden.


Fragen und Antworten

Nach dem Studium Rechtspsychologie kann man in einer spezifischen rechtpsychologischen Institution oder in einer privaten Praxis arbeiten. Weiter ist eine Tätigkeit in einem Gefängnis, in einer Behörde oder in einer forensischen Psychiatrie möglich. Rechtspsychologen können zudem auch an einer Universität tätig sein.

Die Rechtspsychologie Studium Voraussetzungen sind folgende:

  • Hochschulabschluss in Psychologie auf Masterstufe (abgeschlossen und dokumentiert bei Einreichung der Anmeldung oder anerkannter Abschluss ausländischer Universität)
  • Rechtspsychologische Praxis, die spätestens im zweiten Jahr der Weiterbildung beginnt:
    • in fester Anstellung
    • in einem postgraduierten Praktikum 
    • in einem vorübergehenden Beschäftigungsprogramm

Es braucht ein Fachtitel FSP, um Rechtspsychologe zu werden. Dieser entspricht einem eidgenössischen Fachtitel eines gesundheitsrelevanten Fachgebietes und wird von der Föderation der Schweizer Psychologen verliehen. Die Anforderungen, die zur Erlangung des Fachtitels Rechtspsychologie notwendig sind, bestimmt die SGRP und überprüft die Bewerbungsdossiers sowie leitet positive Ergebnisse an die FSP zur Anerkennung und Vergabe des Titels weiter. Dazu sind eine mindestens fünfjährige praktische Erfahrung sowie ergänzende fachspezifische Ausbildungen nach Abschluss des Masters in Psychologie notwendig, um Fachpsychologin / Fachpsychologe für Rechtspsychologie zu werden.

Die Psychologie ist eine Wissenschaft, die sich mit dem Verhalten und Erleben des Menschen befasst – im Rechtspsychologie Studium rund um Probleme des Rechtswesens. Ein Psychologe / eine Psychologin wird man durch ein Psychologie-Studium mit Diplom oder Master-Abschluss. Der Titel dafür ist geschützt und das Studium ist die Basis für verschiedenartige psychologische Tätigkeiten.

Ein Rechtspsychologe befasst sich mit dem Verhalten und Erleben des Menschen das Recht betreffend. Man kann sich als Fachpsychologe Rechtspsychologie in verschiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich von Psycho­logie und Recht spezialisieren:

  • In Begutachtung (z.B. im Straf- oder Zivilrechtlichen Bereich)
  • In Psychotherapie (mit Tätern oder Opfern)
  • Beratung von Institutionen
  • Im Risk-Assessment (Risiko-Einschätzungen)
  • Im Bereich der rechtspsychologischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Im Polizeibereich
  • In der Opferhilfe, der Mediation zwischen Opfern und Tätern
  • In der Lehre oder in der Forschung

Es gibt verschiedene Ausbildungswege im Rahmen der Psychologie Berufe, um Rechtspsychologe zu werden:

  • Man spezialisiert sich so weit wie möglich während dem Studium
  • Nach dem Masterabschluss ist der Ausbildungsweg noch nicht zu Ende – es braucht noch eine Spezialisierung - bei­spielsweise zur Psychotherapeutin oder als Gutachter
  • Mit einem Psychologiestudium ohne besondere Ausrichtung auf die Rechts­psychologie erfolgt danach die Spezialisierung mit weiteren anerkannten spezifischen Aus- und Weiterbildungen, z.B mit dem Fachtitel für Rechtspsychologie ist man voll qualifiziert in Rechtspsychologie

Es gibt auch Grenzen in der Rechtspsychologie. Der Rechtspsychologe ist kein Polizist, kein Jurist, kein Mediziner und kein Psychiater. Er macht daher keine Ermittlungsarbeit, ist weder als Ankläger noch als Verteidiger tätig und darf keine Medikamente verordnen.


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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.


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