Wird eine Ausbildung in Irisdiagnose von den Krankenkassen als Methode anerkannt?

Wird eine Ausbildung in Irisdiagnose von den Krankenkassen als Methode anerkannt?

Grundsätzlich kann eine Ausbildung in Iridologie, also Augendiagnostik oder Irisdiagnostik von den Krankenkassen anerkannt werden. Bei vielen Krankenkassen ist dies der Fall, wenn die Therapeuten vorgeschriebene Kriterien erfüllen. Voraussetzung ist häufig eine EMR-Registrierung, die vom ErfahrungsMedizinischen Register vergeben wird. Diese setzt voraus, dass Sie einige wichtige Anforderungen erfüllen, die je nach Nachweis unterschiedlich ausfallen. So benötigen Sie beispielsweise für den Erfahrungsmedizinischen Ausbildungsnachweis (EM) eine Mindestlernanzahl von 150 Stunden, für den Schulmedizinischen Nachweis (SM) von mindestens 600 Lernstunden, festgelegte Lerninhalte, sowie weitere Anforderungskriterien, die das EMR festgelegt hat (nachzulesen hier). Eine Registrierung beim EMR in der Irisdiagnose ist jedoch nur in Kombination mit der Methode 131, Naturheilkundliche Praktiken NHP (Naturarzt/Naturheilpraktiker) möglich.