Wer wird zur Prüfung als Natur- und Umweltfachmann zugelassen?
Wer wird zur Prüfung als Natur- und Umweltfachmann zugelassen?
Für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung (BP) zum Natur- und Umweltfachmann / zur Natur- und Umweltfachfrau mit eidg. Fachausweis wird von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen erwartet,
- dass sie über ein abgeschlossene Berufslehre mit EFZ, über ein anerkanntes Maturitätszeugnis oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen
- sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Umwelt- und Natursektor vorweisen können. Übrigens: Der vollständig besuchte Lehrgang wird als halbes Jahr Berufspraxis angerechnet.
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