Wer ist zur Immobilienbewirtschafter Weiterbildung für den eidg. Fachausweis zugelassen?

Wer ist zur Immobilienbewirtschafter Weiterbildung für den eidg. Fachausweis zugelassen?

Zur Immobilienbewirtschafter Weiterbildung für den eidg. Fachausweis sind folgende Personen zugelassen (zum Zeitpunkt des Prüfungsantrittes):

  • min. 3-jährige berufliche Grundbildung, Maturitätszeugnis, vom Bund anerkanntes Handelsdiplom, HF-Abschluss, eidg. Fachausweis, eidg. Diplom, Hochschulabschluss oder gleichwertiger Ausweis
  • min. 3 Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Ausbildung

oder

  • 5 Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft, davon mindestens 2 Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein

sowie

  • keine dem Prüfungszweck widersprechende Eintragungen im Strafregister

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