Wer ist zur Ausbildung Personalleiter zugelassen?
Wer ist zur Ausbildung Personalleiter zugelassen?
Zur Ausbildung Personalleiter zugelassen sind Personen, die folgende Voraussetzungen beim Prüfungsantritt für die Höhere Fachprüfung erfüllen:
- Fachausweis HR-Fachmann/-frau oder eine andere Berufsprüfung mit HR-nahen Berufsbildern
- min. 6 Jahre Berufserfahrung, davon entweder 2 Jahre als qualifizierte HR-Praxis oder 4 Jahre Tätigkeit in HR-Projekt- oder HR-Beratungsfunktionen für komplexe Aufgabenstellungen
oder
- Abschluss einer universitären Hochschule, Fachhochschule, höheren Fachschule oder einer eidgenössischen höheren Fachprüfung
- min. 4 Jahre Berufserfahrung, davon entweder 2 Jahre als qualifizierte HR-Praxis oder 4 Jahre Tätigkeit in HR-Projekt- oder HR-Beratungsfunktionen für komplexe Aufgabenstellungen
oder
- Abschluss auf Tertiärstufe
- min. 6 Jahre Führungserfahrung, davon 2 Jahre Führung über zwei Hierarchiestufen
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