Wer ist für die Weiterbildung HR-Assistentin mit HRSE-Zertifizierung zugelassen?
Wer ist für die Weiterbildung HR-Assistentin mit HRSE-Zertifizierung zugelassen?
Für die Weiterbildung HR-Assistentin mit HRSE-Zertifizierung sind folgende Personen zugelassen:
- EFZ-Abschluss, EBA-Abschluss, gymnasiale Maturität oder gleichwertiger Abschluss
und
- 2 Jahre allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung (nach Abschluss der Erstausbildung). Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet.
Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich. Alternativ kann über den Button «Frage stellen» gleich die richtige Ansprechperson kontaktiert werden.