Wer ist für die Weiterbildung HR-Assistentin mit HRSE-Zertifizierung zugelassen?

Wer ist für die Weiterbildung HR-Assistentin mit HRSE-Zertifizierung zugelassen?

Für die Weiterbildung HR-Assistentin mit HRSE-Zertifizierung sind folgende Personen zugelassen:

  • EFZ-Abschluss, EBA-Abschluss, gymnasiale Maturität oder gleichwertiger Abschluss

und

  • 2 Jahre allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung (nach Abschluss der Erstausbildung). Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet.

Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich. Alternativ kann über den Button «Frage stellen» gleich die richtige Ansprechperson kontaktiert werden.

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