Welches sind die Anforderungen für eine Ausbildung Institutionsleiter / Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (HFP)?

Welches sind die Anforderungen für eine Ausbildung Institutionsleiter / Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (HFP)?

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zur Institutionsleiterin / zum Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (HFP) sind folgende:

  • eidg. Fachausweis als Teamleiter/in in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (BP) ein anderer Abschluss der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung oder höhere Fachschule) oder ein Hochschulabschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich
  • und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in sozialen/sozialmed. Organisationen

oder

  • anderer Abschluss der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung oder höhere Fachschule) oder Hochschulabschluss
  • und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in sozialen/sozialmed. Organisationen sowie Nachweis der erforderlichen Branchenkenntnisse

oder

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Sozial- oder Gesundheitswesen
    und mindestens 5 Jahre Berufspraxis in sozialen/sozialmed. Organisationen
    Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen:
    • 3 Jahre Führungserfahrung im Sozial- oder Gesundheitswesen mind. auf der Stufe Teamleitung
    • und Nachweis der Leitung eines ganzen Bereiches einer Organisation im Sozial- oder Gesundheitsbereich geleitet zu haben
    • und die erforderlichen Modulabschlüsse (Module 1-10) oder Gleichwertigkeitsbestätigungen

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