Welchen Berufsabschluss braucht es für einen Lehrgang zum Personalassistenten?
Welchen Berufsabschluss braucht es für einen Lehrgang zum Personalassistenten?
Zur Zertifikatsprüfung „Personalassistent/in mit Zertifikat von HRSE Human Resources Swiss Exams“ wird zugelassen, wer über ein EFZ oder eine Maturität verfügt und mindestens zwei Jahre allgemeine Berufspraxis nach Abschluss vorweisen kann oder ohne eine dieser Abschlüsse mindestens vier Jahre allgemeine Berufserfahrung besitzt. Die Beschäftigungsdauer ist auf eine 100%-Tätigkeit ausgerichtet, bei einem niedrigeren Pensum verlängert sich die erforderliche Mindestberufstätigkeit entsprechend.