Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für einen Lehrgang zum Arztsekretär und Spitalsekretär / zur Arztsekretärin und Spitalsekretärin?
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für einen Lehrgang zum Arztsekretär und Spitalsekretär / zur Arztsekretärin und Spitalsekretärin?
Jede Bildungseinrichtung entscheidet selbst, welche Personen für die Weiterbildung zur Arztsekretärin oder Spitalsekretärin in Frage kommen. In der Regel werden jedoch folgende Voraussetzungen erwartet:
- Kaufmännische berufliche Grundbildung (EFZ)
oder
- Medizinische berufliche Grundbildung (EFZ)
oder
- Anderer Berufsabschluss und Berufserfahrung
oder
- Maturitätsabschluss und entsprechende Berufserfahrung
und
- Gute Deutschkenntnisse (Niveau C1) und evtl. eine zweite Landessprache
- IT-Anwenderkenntnisse (MS-Office) und Zehnfingersystem
Je nach Schule gibt es noch weitere Voraussetzungen wie ein Mindestalter von 20 Jahren, einige Jahre Berufserfahrung in einem Sekretariat sowie eine Aufnahmeprüfung. Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, sprechen Sie bitte direkt mit den Ansprechpartnern der einzelnen Schulen. In der Regel können fehlende Kenntnisse für die Arztsekretärin-Ausbildung bei Interesse nachgeholt und eine Regelung gefunden werden.