Welche Zulassungskriterien gelten für die Prüfung Aussenhandelsfachmann mit eidg. Fachausweis / Aussenhandelsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Prüfung Aussenhandelsfachmann mit eidg. Fachausweis / Aussenhandelsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis?
Zur Prüfung Aussenhandelsfachmann mit eidg. Fachausweis / Aussenhandelsfachfrau wird zugelassen, wer über folgende Qualifikationen verfügt:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsmaturität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt
und
- über eine dreijährige Berufspraxis im Aussenhandel verfügt
Über die Gleichwertigkeit ausländischer Diplome und Ausweise entscheidet das SFBI.