Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis?
Folgende Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis:
- Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ, Lehrabschluss) als Kaufmann / Kauffrau Privatversicherung und 2 Jahre Berufspraxis im Versicherungsbereich
oder
- anderes EFZ, Abschluss einer vom Bund anerkannten Handelsmittelschule oder gymnasiale Maturität, bestandene Prüfung "Versicherungsvermittler VBV" und 3 Jahre Berufspraxis im Versicherungsbereich
oder
- bestandene Prüfung "Versicherungsvermittler VBV" und 5 Jahre Berufspraxis, davon 3 Jahre im Versicherungsbereich
und
- Nachweis der erforderlichen gültigen Modulzertifikate respektive Gleichwertigkeitsbestätigung