Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Tourismusassistent / Tourismusassistentin mit eidgenössischem Fachausweis (neu Gästebetreuer / Gästebetreuerin im Tourismus)?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Tourismusassistent / Tourismusassistentin mit eidgenössischem Fachausweis (neu Gästebetreuer / Gästebetreuerin im Tourismus)?

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ / Lehrabschluss) oder gleichwertige Ausbildung

oder

  • Maturität oder gleichwertigen Abschluss (auch aus dem Ausland) auf Sekundarstufe II

und

  • Bei Ausbildungsantritt mindestens ein Jahr Berufspraxis
  • Bei Prüfungsbeginn mindestens zwei Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Tourismus mit Gästekontakt (Reisebüro, Tourismusbüro, Bergbahn, Verkehrs- und Freizeitorganisation, Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, Gastbetrieb).
  • Gute Deutschkenntnisse und mindestens eine Fremdsprache auf Niveau B1
  • Nachweis der fünf erforderlichen Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigung. 

Das SBFI entscheidet über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise.

Weitere Informationen erhält man direkt bei den Schulen. Jetzt schnell, einfach und unverbindlich über unser Kontaktformular sich mit der richtigen Ansprechperson in Verbindung setzen.