Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Detailhandelsspezialist / Detailhandelsspezialistin mit eidgenössischem Fachausweis?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Detailhandelsspezialist / Detailhandelsspezialistin mit eidgenössischem Fachausweis?

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsspezialist / Detailhandelsspezialistin (EFZ) und mindestens drei Jahre Berufspraxis im Detailhandel.

oder

  • Andere 3-jährige berufliche Grundbildung oder gleichwertige Ausbildung und 4 Jahre Berufspraxis im Detailhandel.

oder

  • Eidgenössisches Berufsattest Detailhandelsassistent / Detailhandelsassistentin (EBA) und mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Textildetailhandel.

oder

  • Wer über keinen der vorgenannten Ausweise verfügt, muss zehn Jahre Berufspraxis im Detailhandel nachweisen.

und

  • 1 Jahr Führungstätigkeit im Detailhandel

und

  • Erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertig­keits­bestätigungen

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