Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in)?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in)?

Für die Berufsprüfung Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in) gelten folgende Zulassungsbedingungen:

  • Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss EFZ) als Informatiker / Informatikerin oder Elektroniker / Elektronikerin und mindestens 2 Jahre Berufspraxis im Bereich ICT-System- und Netzwerktechnik.

oder

  • Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss EFZ) eines anderen Berufs, eine höhere schulische Allgemeinbildung oder ein gleichwertiger Ausweis und mindestens 4 Jahre Berufspraxis im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, davon mindestens 2 Jahre in der ICT-System- oder Netzwerktechnik.

oder

  • Mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Bereich ICT (Informations- und Kommunikationstechnologie), davon mindestens 2 Jahre im Bereich ICT System- oder Netzwerktechnik.

Die geforderte Berufspraxis muss bis spätestens am Tag des Prüfungsbeginns in ICT-Plattformentwicklung oder ICT-System- oder Netzwerktechnik erworben worden sein.

 

Über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise und Diplome entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).

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