Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis?
Für die Berufsprüfung Fachmann für Finanz- und Rechnungswesen / Fachfrau für Finanz- und Rechnungswesen gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Maturität,
Fachmaturität, Fachmittelschulausweis, von der Prüfungskommission anerkanntes Zertifikat oder Diplom als Sachbearbeiter/in Rechnungswesen, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung, höhere Fachschule, Hochschule oder Fachhochschule und 3 Jahre Berufspraxis im Bereich Finanz- und Rechnungswesen mit einem Arbeitspensum von 80 % - oder keiner der oben genannten Abschlüsse und 6 Jahre Berufserfahrung im Bereich Finanz- und Rechnungswesen mit einem Arbeitspensum von 80 %
Zusätzlich zu allen genannten Bedingungen:
- Ein von der Prüfungskommission anerkanntes Informatik-Diplom
- Online-Module im Führungsbereich
- Kein Eintrag im Zentralstrafregister im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
Über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise oder Diplome entscheidet das SBFI.