Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis?

Für die Berufsprüfung Fachmann für Finanz- und Rechnungswesen / Fachfrau für Finanz- und Rechnungswesen gelten folgende Zulassungsbedingungen:

  • eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Maturität,
    Fachmaturität, Fachmittelschulausweis, von der Prüfungskommission anerkanntes Zertifikat oder Diplom als Sachbearbeiter/in Rechnungswesen, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung, höhere Fachschule, Hochschule oder Fachhochschule und 3 Jahre Berufspraxis im Bereich Finanz- und Rechnungswesen mit einem Arbeitspensum von 80 %
  • oder keiner der oben genannten Abschlüsse und 6 Jahre Berufserfahrung im Bereich Finanz- und Rechnungswesen mit einem Arbeitspensum von 80 %

Zusätzlich zu allen genannten Bedingungen:

  • Ein von der Prüfungskommission anerkanntes Informatik-Diplom
  • Online-Module im Führungsbereich
  • Kein Eintrag im Zentralstrafregister im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit

Über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise oder Diplome entscheidet das SBFI.

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