Welche Zulassungsbedingungen müssen für die BP zur Metallbau-Werkstattleiter FA erfüllt werden?

Welche Zulassungsbedingungen müssen für die BP zur Metallbau-Werkstattleiter FA erfüllt werden?

Zur Abschlussprüfung als Metallbau-Werkstatt- und Montageleiter/in wird zugelassen, wer nach dem Metallbau-Werkstattleiter Kurs:

  1. das eidg. Fahigkeitszeugnisses als Metallbauer/in oder in einem verwandten Beruf besitzt;
  2. seit dem Lehrabschluss mindestens 3 Jahre Metallbaupraxis nachweist (Absolventinnen und Absolventen von durch die QS-Kommission anerkannten Tagesschulen wird die Schulzeit mit maximal 1 Jahr als Metallbaupraxis angerechnet);
  3. den Besuch eines Kurses für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner nachweist;
  4. über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: