Welche Zulassungsbedingungen müssen für die BP zur Metallbau-Werkstattleiter FA erfüllt werden?
Welche Zulassungsbedingungen müssen für die BP zur Metallbau-Werkstattleiter FA erfüllt werden?
Zur Abschlussprüfung als Metallbau-Werkstatt- und Montageleiter/in wird zugelassen, wer nach dem Metallbau-Werkstattleiter Kurs:
- das eidg. Fahigkeitszeugnisses als Metallbauer/in oder in einem verwandten Beruf besitzt;
- seit dem Lehrabschluss mindestens 3 Jahre Metallbaupraxis nachweist (Absolventinnen und Absolventen von durch die QS-Kommission anerkannten Tagesschulen wird die Schulzeit mit maximal 1 Jahr als Metallbaupraxis angerechnet);
- den Besuch eines Kurses für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner nachweist;
- über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.