Welche Zulassungsbedingungen gelten für eine Berufsprüfung in Automation?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für eine Berufsprüfung in Automation?

Wer die Berufsprüfung zum Automatikfachmann bzw. zur Automatikfachfrau absolvieren möchte, muss zum Zeitpunkt der Prüfung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene Grundbildung (EFZ) im technischen Bereich und 2 Jahre Berufserfahrung in einem Einsatzgebiet der Automatikfachleute

oder

  • Eine andere Grundbildung (EFZ) sowie 4 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre in einem Bereich der Automatikfachleute

oder

  • 8 Jahre Berufserfahrung, wovon mindestens 3 Jahre im Bereich der Automatikfachleute

und

  • erforderliche Modulabschlüsse / Gleichwertigkeitsbestätigungen

Am besten, man sucht direkt den Kontakt mit dem Anbieter, um die Einzelheiten zu klären. Dies geht über unser Kontaktformular schnell, einfach und unverbindlich. 

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