Welche Zulassungsbedingungen gelten für die eidgenössischen Berufsprüfungen?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die eidgenössischen Berufsprüfungen?

In der Schweiz gibt es im Bereich der Autotechnik einige sehr interessante Weiterbildungsmöglichkeiten, die Sie mit einer eidgenössischen Berufsprüfung abschliessen können. Die Zulassungsbedingungen sind dabei sehr unterschiedlich, setzen jedoch immer eine abgeschlossene Grundbildung im verwandten Bereich voraus sowie einige Jahre Berufserfahrung. Bis zum Prüfungsantritt benötigen Sie für den Abschluss zum/zur Automobildiagnostiker/in (BP) beispielsweise:

  • 4-jährige Grundbildung im automobiltechnischen Sektor und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • 3-jährige Grundbildung im automobiltechnischen Sektor und drei Jahre Berufserfahrung

oder

  • Eidg. Fachausweis (BP) als Automobil-Werkstattkoordinator/in

und

  • Berufsbildner/innen-Kurs
  • Bewilligung für den Umgang mit Kältemitteln
  • Abgeschlossene Module oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen

Für die Ausbildung zum Automobil-Werkstattkoordinator (BP) gellten folgende Zulassungsbedingungen:

  • 4-jährige Grundbildung im automobiltechnischen Sektor und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
  • 3-jährige Grundbildung im automobiltechnischen Sektor und 6 Jahre Berufserfahrung

sowie

  • Berufsbildnerausweis
  • Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln
  • Abgeschlossene Module oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen

Über die Zulassungsbedingungen für die übrigen Weiterbildungen zur eidgenössischen Berufsprüfung im Bereich der Autotechnik informieren Sie die entsprechenden Schulen.

Direkt und unkompliziert: Weitere Informationen sind über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button der jeweiligen Schule erhältlich – schnell, einfach und unverbindlich.

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