Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Weiterbildung zum HR-Fachmann?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Weiterbildung zum HR-Fachmann?

Um zur Berufsprüfung HR-Fachmann/-frau FA zugelassen zu werden, müssen die Teilnehmenden über eine abgeschlossene Grundbildung (EFZ, gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertig) sowie über einen Abschluss als Personalassistent/-in mit Attestprüfung verfügen. Zusätzlich werden mindestens 4 Jahre Berufserfahrung verlangt, wovon je nach Fachrichtung mindestens 2 Jahre in der HR-Praxis (Fachrichtung Personalmanagement in Unternehmen), in der AVIG-Vollzugspraxis (Fachrichtung Personalvermittlung und -beratung im öffentlichen Sektor) oder in der HR-Praxis inkl. 1 Jahr Praxis in der privaten Personalvermittlung oder im Personalverleih (Fachrichtung Personalvermittlung und Personalverleih im privaten Sektor).

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