Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Höhere Fachprüfung zum Automobilkaufmann?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Höhere Fachprüfung zum Automobilkaufmann?

Wer sich für die Höhere Fachprüfung zum Betriebswirt / zur Betriebswirtin im Automobilgewerbe anmelden möchte (entspricht der früheren Bezeichnung Automobilkaufmann / Automobilkauffrau HFP), der muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erforderliche Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbescheinigung
  • Eidgenössischer Fachausweis im Automobilgewerbe oder gleichwertiger Ausweis
  • Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung nach der Berufsprüfung in der Automobilbranche

Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich. Alternativ kann über den Button «Frage stellen» gleich die richtige Ansprechperson kontaktiert werden.

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