Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Designerin Ausbildung in Industrial Design?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Designerin Ausbildung in Industrial Design?

Wer die Ausbildung zur Designerin an einer Höheren Fachschule (HF) in Industrial Design beginnen will, muss eine einschlägige Berufslehre abgeschlossen haben und bei Studienbeginn zu mindestens 50 Prozent während der gesamten Ausbildungszeit in einem verwandten Bereich angestellt oder selbständig tätig sein. Wer über ein anderes EFZ, eine Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt, kann allenfalls sur dossier zugelassen werden. Zudem muss das Aufnahmeverfahren bestanden werden, das aus einer Projektarbeit, deren Präsentation, einem Aufnahmegespräch sowie einer Beurteilung des Bewerbungsdossiers besteht.

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