Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Berufsprüfung zum Logistikfachmann / zur Logistikfachfrau?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Berufsprüfung zum Logistikfachmann / zur Logistikfachfrau?
Um zur Berufsprüfung Logistikfachmann / Logistikfachfrau mit eidg. Fachausweis zugelassen zu werden, ist entweder
- ein EFZ, eine Matura oder ein gleichwertiger Abschluss mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in einem der Bereiche Lager, Beschaffung, Produktion, Entsorgung oder Distribution vorzuweisen
- oder ein EBA oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in einem der genannten Logistikbereichen
- oder, ohne einen dieser Abschlüsse, mindestens sechs Jahre Berufspraxis in einem der genannten Bereiche
- oder ein eidgenössischer Fachausweis in einem der genannten Bereiche
- sowie mit jeder Vorbildung die erforderlichen SSC-Basisabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen
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