Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Ausbildung zum dipl. Pflegefachmann HF / zur dipl. Pflegefachfrau HF?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Ausbildung zum dipl. Pflegefachmann HF / zur dipl. Pflegefachfrau HF?
Als Voraussetzungen zur Ausbildung zum Pflegefachmann HF / zur Pflegefachfrau HF gelten:
- mindestens dreijährige berufliche Grundbildung (eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ) oder Maturität (gymnasial, berufs- oder fachbezogen) oder gleichwertiger Ausweis
- Eignungsabklärung (Aufnahmeverfahren)
Hinweis: Einige Schulen bieten einen verkürzten Bildungsgang für Personen mit ausreichender Vorbildung an.
Aber Achtung: Das eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachmann Gesundheit / Fachfrau Gesundheit (FaGe) qualifiziert nicht automatisch für einen verkürzten Bildungsgang.
Weitere Informationen erteilen die Schulen.