Welche Zulassungsbedingungen gelten für den Master zur Schulischen Heilpädagogin?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für den Master zur Schulischen Heilpädagogin?
Für die Zulassung zum Masterstudiengang in Schulischer Heilpädagogik müssen Interessenten / Interessentinnen über ein anerkanntes Lehrdiplom für Regelklassen (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe, Fachgruppenlehrkraft) oder einen Master in Heilpädagogischer Früherziehung verfügen.
Personen ohne ein Lehrdiplom können als Quereinsteiger/innen zugelassen werden und sich mit einem von der EDK anerkannten Diplom in Logopädie oder in Psychomotoriktherapie oder einem Bachelorabschluss in einem verwandten Bereich (z.B. Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Psychologie, Ergotherapie) für die Zulassung unter Auflage von Zusatzleistungen (30 ECTS-Kreditpunkte) qualifizieren.
Die Zulassung wird zudem von einem Assessment (inkl. Motivationsschreiben) abhängig gemacht. Das Assessment überprüft die Grundlagen für die Entwicklung der erforderlichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen.
Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich.