Welche Voraussetzungen sind für die HFP in Psychosozialer Beratung zu erfüllen?
Welche Voraussetzungen sind für die HFP in Psychosozialer Beratung zu erfüllen?
Um zur Höheren Fachprüfung (HFP) Berater / Beraterin im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom zugelassen zu werden, müssen die Kandidatinnen und Kandidaten einerseits über einen Tertiärabschluss und andererseits über mindestens sechs Jahre Berufspraxis im psychosozialen Bereich mit Beratungsfunktion oder über acht Jahre Berufspraxis ohne Tertiärabschluss verfügen. Hinzu kommen:
- Nachweis von mindestens 20 Beratungsprozessen mit mindestens 100 Sitzungen, davon 5 Beratungsprozesse mit mindestens 5 Stunden Dauer.
- Nachweis von 40 Stunden klientenbezogener Supervision als Supervisand/in
- Nachweis von 40 Stunden psychosozialer Beratung als Klient/in
- Teilnahme an mindestens 8 Sitzungen einer Supervisions- oder Intervisionsgruppe über mindestens 2 Jahre
- Begleitung durch einen Supervisor/eine Supervisorin während mindestens 1 Jahr (mindestens 20 Stunden) in einer beratungskompetenzbezogenen Supervision
Um sicherzugehen, informieren Sie sich bei der Bildungseinrichtung Ihrer Wahl über die geltenden Bedingungen.