Welche Voraussetzungen muss ich für einen Lehrgang in Markenschutz erfüllen?
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Lehrgang in Markenschutz erfüllen?
Die Voraussetzungen für einen Lehrgang in Markenschutz richten sich nach der Art des Kurses und Abschlusses.
Certificate of Advanced Studies (CAS) Lehrgänge oder Master of Advanced Studies (MAS) Weiterbildungslehrgänge von Fachhochschulen und Universitäten setzen in der Regel voraus, dass die Teilnehmer über einen Tertiärabschluss (Hochschulabschluss) und entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Bei ausreichender Berufs- und Führungserfahrung kann auch ohne Hochschulabschluss, dafür aber mit einem vergleichbaren Ausweis auf Tertiärstufe, eine „sur Dossier“ Zulassung gewährt werden. Die Entscheidung darüber fällt die jeweilige Schule eigenständig.
Lehrgänge mit Abschluss "schuleigenes Zertifikat / Diplom (Zert.)" beispielsweise in Markenrecht, Patentrecht, Designrecht oder Urheberrecht setzen oft keine Vorkenntnisse voraus und richten sich an alle Personen, die Basiswissen im Markenschutz erwerben möchten.
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