Welche Voraussetzungen muss ich für eine Techniker HF-Ausbildung im Bauwesen erfüllen?

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Techniker HF-Ausbildung im Bauwesen erfüllen?

Dipl. Techniker/innen HF müssen Ihrer Fachrichtung entsprechend passende Berufsabschlüsse mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ vorweisen können. 

In der Fachrichtung Holzbau-Bauführung bedeutet dies zum Beispiel einen Abschluss als Zimmermann EFZ / Zimmerin EFZ.

In der Fachrichtung Bauplanung werden Zeicher/innen EFZ zugelassen. 

Sollte ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein Fachmittelschulausweis, eine fach-, berufs- oder gymnasiale Maturität, so muss eine Arbeitswelterfahrung von mind. 12 Monaten vorgewiesen werden können. 

Ausserdem wird in der Regel eine berufliche Tätigkeit von mind. 50 % in Bereich der Ausbildung vorausgesetzt.

Für weitere Technikerausbildungen in der Baubranche erfragen Sie die exakten Zulassungsbedingungen bitte direkt bei den jeweiligen Höheren Fachschulen.

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