Welche Voraussetzungen muss ich für eine Berufsprüfung zum Informatiker erfüllen?

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Berufsprüfung zum Informatiker erfüllen?

Um zur Berufsprüfung (BP) zum ICT-Applikationsentwickler bzw. zur ICT-Applikationsentwicklerin (frühere Bezeichnung: Informatiker bzw. Informatikerin) zugelassen zu werden, müssen Sie bereits eine Ausbildung in der Applikationsentwicklung oder ausreichend Berufserfahrung vorweisen können. Die Prüfungsordnung sieht folgende Vorbildungen vor:

  • Abschluss Informatiker/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Applikations-Entwicklung

Oder

  • Abschluss EFZ, Abschluss höhere schulische Bildung oder gleichwertiger Ausweis sowie mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT), davon mind. 2 Jahre in der Entwicklung von Applikationen

Oder

  • Berufserfahrung von mind. 6 Jahren im Bereich der ICT, davon mind. 2 Jahre in der Applikationsentwicklung

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