Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung zur eidg. dipl. Komplementärtherapeutin / Komplementärtherapeuten erfüllen?
Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung zur eidg. dipl. Komplementärtherapeutin / Komplementärtherapeuten erfüllen?
Um zur Höheren Fachprüfung «Komplementärtherapeut / Komplementärtherapeutin mit eidg. Diplom» zugelassen zu werden, müssen Interessierte neben einem Abschluss auf Sekundarstufe II oder einem gleichwertigen Abschluss über das Branchenzertifikat der Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie (Oda KT) verfügen. Zudem müssen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Komplementärtherapie mit einem Arbeitspensum von mindestens 50 Prozent in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung oder drei Jahre Berufserfahrung mit 30 Prozent Berufstätigkeit in den letzten drei Jahren nachgewiesen werden. Hinzu kommen 36 Stunden Supervision bei zugelassenen Supervisorinnen/Supervisoren in den letzten zwei bis drei Jahren vor der Prüfungsanmeldung.