Welche Voraussetzungen müssen für die Nachholbildung zum/zur Gebäudereiniger/in EFZ (neu: Fachfrau / Fachmann Reinigungsrechnik EFZ) erfüllt werden?

Welche Voraussetzungen müssen für die Nachholbildung zum/zur Gebäudereiniger/in EFZ (neu: Fachfrau / Fachmann Reinigungsrechnik EFZ) erfüllt werden?

Um zum Qualifikationsverfahren (QV, auch Lehrabschlussprüfung, LAP genannt) zum Fachmann Reinigungstechnik EFZ / zur Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger EFZ / ehemals Gebäudereinigerin EFZ) zugelassen zu werden, müssen mindestens 5 Jahre berufliche Praxis, davon 3 Jahre im Bereich der Gebäudereinigung, nachgewiesen werden. Wichtig sind auch gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau B2).

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