Welche Voraussetzungen gibt es für eine Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF resp. zur dipl. Rechtsfachfrau HF?
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF resp. zur dipl. Rechtsfachfrau HF?
Die Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF gibt es in einer umfassenden (4 Jahre berufsbegleitend, 3 Jahre Vollzeit) und in einer verkürzten Variante (3 Jahre berufsbegleitend, 2 Jahre Vollzeit).
Zulassung zur verkürzten Ausbildung (3600 Lernstunden bei einschlägiger Vorbildung) gibt es für Teilnehmende mit:
- Abschluss als Kaufmann EFZ / Kauffrau EFZ
- jedem anderen EFZ plus Berufsmaturität
- gymnasialer Maturität
- Fachmaturität
- Abschluss der Sekundarstufe II plus Abschluss einer weiterführenden formalen Tertiärausbildung im juristischen, kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Bereich (z.B. Paralegal mit eidg. Fachausweis, technischer Kaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Betriebswirtschafter/-in mit eidg. Diplom, Dipl. Betriebswirtschafter/-in NDS HF) oder einer Weiterbildung als Polizist/in mit eidg. Fachausweis.
Zulassung zur längeren Ausbildung (5400 Lernstunden bei fehlender einschlägiger Vorbildung) gibt es für Teilnehmende mit:
- nicht-kaufmännischem EFZ (ohne Berufsmaturität)
- Fachmittelschulausweis
Ausserdem muss während der Ausbildung eine berufliche Tätigkeit von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden, in der Rechtsfragen behandelt werden (anerkannte Tätigkeitsfelder: KMU, Polizei, Untersuchungsrichteramt, Staatsanwaltschaft, Bank und Versicherungswesen, Treuhandwesen, Anwaltskanzlei, Gemeinde- oder kantonale Verwaltung).