Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildung zum Triathlontrainer / zur Triathlontrainerin?
Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildung zum Triathlontrainer / zur Triathlontrainerin?
Um die Triathlontrainer-Weiterbildung über die Berufsprüfung zur Sportartenlehrerin / zum Sportartenlehrer mit eidg. Fachausweis absolvieren zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- EFZ, gymnasiale Maturität, Berufs- oder Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Ausweis und mind. 2 Jahre berufliche Praxis als Lehrer/in in der gewählten Sportart, im Umfang von mind. 250 Lektionen innerhalb der letzten 3 Jahre
oder
- berufliche Praxis als Lehrer/in in der gewählten Sportart seit mehr als 5 Jahren, im Umfang von mind. 250 Lektionen während der letzten 3 Jahre oder mehr als 3 Jahre berufliche Praxis als Lehrer/in in der gewählten Sportart und insgesamt mehr als 10 Jahre berufliche Praxis im Bereich der sportlichen Ausbildung
Ausserdem:
- für Sportarten, die über J+S und/oder der ESA subventioniert werden: höchste J+S- und/oder esa-Anerkennung als Leiter/in in der eigenen Sportart und die in der eigenen Fachrichtung angebotenen Ausbildungen
- Verbandsausbildung als Lehrer/in in der gewählten Sportart
- Sanitäts- oder Rettungsausweis, nicht älter als 4 Jahre
- Empfehlung des für die Sportart zuständigen Verbands
Direkt und unkompliziert: Weitere Informationen sind über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button der jeweiligen Schule erhältlich – schnell, einfach und unverbindlich.