Welche Voraussetzungen gelten für die Treuhand-Prüfung?
Welche Voraussetzungen gelten für die Treuhand-Prüfung?
Wer sich für die Prüfung zum Treuhänder / zur Treuhänderin anmelden möchte, der hat einige Voraussetzungen zu erfüllen, die spätestens bis Prüfungsantritt vorzuweisen sind.
Die Anforderungen zur Berufsprüfung (BP) und somit zum eidg. Fachausweis sind:
- Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), Matura oder ein gleichwertiger Ausweis
- Mindestens vier Jahre Fachpraxis
- Bestandene und gültige Zulassungsprüfung oder gleichwertige Prüfung
- Kein Eintrag im Zentralstrafregister, der mit dem Prüfungszweck nicht in Einklang gebracht werden kann.
Nähere Informationen dazu erteilen die Schulen. Jetzt schnell, einfach und unverbindlich Kontakt aufnehmen über unser Kontaktformular oder sich über den Button „Frage stellen“ direkt an die richtigen Ansprechpartner wenden.