Welche Voraussetzungen gelten für den Kurs und eidgenössischer Fachausweis Treuhand?
Welche Voraussetzungen gelten für den Kurs und eidgenössischer Fachausweis Treuhand?
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Berufsprüfung Treuhänderin / Treuhänder mit eidg. Fachausweis (neu Fachfrau / Fachmann Beratung und Treuhand) ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, ein Maturitätszeugnis, ein Fachmaturitätszeugnis, ein Berufsmaturitätszeugnis oder ein gleichwertiger Ausweis. Hinzu kommen mindestens vier Jahre Berufspraxis nach der Grundbildung sowie das Bestehen der Zulassungsprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung für den Prüfungsantritt eidgenössischer Fachausweis Treuhand. Zudem dürfen keine Einträge im Zentralstrafregister vorliegen, welche die Treuhändertätigkeit beeinträchtigen.