Welche Methoden der Komplementärmedizin werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt?
Welche Methoden der Komplementärmedizin werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt?
Bis Ende 2017 werden provisorisch fünf Methoden der Komplementärmedizin / Alternativmedizin in den Leistungskatalog der provisorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen. Diese sind: Traditionelle chinesische Medizin (TCM), Phytotherapie, Homöopathie, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie. Genauere Angaben dazu erhalten Sie auf Nachfrage gerne auch von den Schulen für Komplementär-Medizin.