Welche Methoden der Komplementärmedizin werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt?

Welche Methoden der Komplementärmedizin werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt?

Bis Ende 2017 werden provisorisch fünf Methoden der Komplementärmedizin / Alternativmedizin in den Leistungskatalog der provisorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen. Diese sind: Traditionelle chinesische Medizin (TCM), Phytotherapie, Homöopathie, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie. Genauere Angaben dazu erhalten Sie auf Nachfrage gerne auch von den Schulen für Komplementär-Medizin.

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