Welche Bedingungen gelten, um den Ausbilderin / Ausbilder-Fachausweis zu beantragen?
Welche Bedingungen gelten, um den Ausbilderin / Ausbilder-Fachausweis zu beantragen?
Ausbilderin / Ausbilder-Fachausweis- spätestens bei der Beantragung des Fachausweises, das heisst bei der Anmeldung zur Berufsprüfung, ist folgendes erforderlich:
- Mindestens drei Jahre Berufsausbildung (EFZ) oder Fach-, Berufs- oder gymnasiale Maturität oder
gleichwertiger Abschluss auf der Sekundarstufe II - mindestens vier Jahre oder 300 Stunden Berufserfahrung im Bereich Ausbildung
- Erwerb aller erforderlichen Modulabschlüsse
- Nachweis von mindestens 16 Stunden Gruppensupervision in Bezug auf die Ausbildungspraxis