Was sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung HR-Assistentin / HR-Assistent?

Was sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung HR-Assistentin / HR-Assistent?

Die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung HR-Assistentin / HR-Assistent sind für die HRSE-Zertifikatsprüfung:

  • Abschluss einer anerkannten 3-jährigen beruflichen Grundbildung oder einer gymnasialen Maturität
  • 2 Jahre Berufspraxis

oder

  • 4 Jahre Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung (bei Teilzeit entsprechend längere Erfahrung)

Die Dauer der Berufspraxis gilt für eine Vollzeitausbildung, bei Teilzeitausbildung entsprechend länger.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: