Was sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung HR-Assistentin / HR-Assistent?
Was sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung HR-Assistentin / HR-Assistent?
Die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung HR-Assistentin / HR-Assistent sind für die HRSE-Zertifikatsprüfung:
- Abschluss einer anerkannten 3-jährigen beruflichen Grundbildung oder einer gymnasialen Maturität
- 2 Jahre Berufspraxis
oder
- 4 Jahre Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung (bei Teilzeit entsprechend längere Erfahrung)
Die Dauer der Berufspraxis gilt für eine Vollzeitausbildung, bei Teilzeitausbildung entsprechend länger.