Was sind die Voraussetzungen für die FaGe Nachholbildung?
Was sind die Voraussetzungen für die FaGe Nachholbildung?
Die Voraussetzungen für die FaGe Nachholbildung (gemäss Art. 32 BBV) sind:
- 5 Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens 3 Jahre im Bereich Pflege und Betreuung
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (in der Schweiz abgeschlossene Berufsausbildung - eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder eidgenössisches Berufsattest EBA - oder mindestens Deutschniveau B1. Andernfalls muss ab dem Studiengang 2022 ein Deutschtest absolviert werden).
- Zulassung zum Qualifikationsverfahren durch den zuständigen Kanton
- Schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers
- Allgemeinbildender Unterricht ABU: Falls keine Dispensation aufgrund der Vorbildung vorliegt, ist der ABU vor oder während der Lehre zu absolvieren.
- 2-jährige Ausbildung
- Abschluss: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ