Wann kann ich meine eigene Akupunkturpraxis eröffnen?

Wann kann ich meine eigene Akupunkturpraxis eröffnen?

Bei Therapieformen, die vom Kanton anerkannt sind, ist eine Bewilligung durch die Anmeldung beim Gesundheitsdepartement des Kantons zwingend einzuholen. Kontaktieren Sie das zuständige Departement und fragen Sie nach den erforderlichen Unterlagen. Meistens sind dies:

  • Diplom resp. Abschlusszertifikat (beglaubigte Kopie)
  • CV (Lebenslauf) mit detailliertem Werdegang
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister
  • Nachweise einer Berufshaftpflicht-Police
  • Arztzeugnis zur gesundheitlichen Befähigung als Therapeut/-in
  • Handlungsfähigkeitszeugnis (wird durch die Gemeinde ausgestellt)

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